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Streikbrecher: Post stellt Beamte auf Streikposten ab

15. Mai 2015 - 13:54 Uhr // Nachrichten von Michael Siemann

Post Streik
Post Streik (Bild: Alija/istockphoto.com)

Der Streik bei der Post geht in die nächste Runde. Ver.di wirft dem Unternehmen jetzt sogar vor, gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen zu haben. Konkret geht es um den Einsatz von Streikbrechern. Angeblich hat die Post Beamte während der Warnstreiks im April auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die eigentlich bestreikt wurden.

Sind Streikbrecher bei der Post zulässig?
Der Süddeutschen Zeitung liegen angeblich 28 Namen von Beamten vor, die während der Warnstreiks im Einsatz gewesen sind. Sie besetzen bestreikte Posten und verringerten so die Auswirkungen des Arbeitskampfes. Dieses Vorgehen wird in Frankfurt bei der Zustellbasis und der Briefniederlassung, sowie im Paketzentrum Rodgau unterstellt.

Die Zulässigkeit dieses Vorgehens ist umstritten. Bereits 1993 hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass die Post keinen Einsatz von Beamten als Streikbrecher veranlassen darf. Eine gesetzliche Regelung würde diesen Beschluss aushebeln. Die Entscheidung sollte verhindern, dass der Staat einen Vorteil im Arbeitskampf, gegenüber der freien Wirtschaft erhält.

Die Post geht jedoch von einer Rechtmäßigkeit beim Einsatz der Beamten als Streikbrecher aus. Ein Postsprecher sagte laut SZ: „Der Einsatz von Beamten auf einem anderen Arbeitsplatz während der Arbeitskampfmaßnahme sei nicht automatisch unzulässig.“ Auf die konkreten Vorwürfe wurde nur ausweichend geantwortet.

Die Firma hat die Betriebsräte wohl jeweils mit dem Hinweis informiert, dass die Beamten einer freiwilligen Versetzung für die Dauer der Warnstreiks zugestimmt haben. Andrea Kocsis als stellvertretende Ver.di Chefin vertritt hingegen die Auffassung, dass der Einsatz von Streikbrechern, egal ob freiwillig oder unfreiwillig eingesetzt, verboten ist. Insgesamt sollen über 100 Beamte als Streikbrecher bei der Post zum Einsatz gekommen sein.


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