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Miete und Rente: Wichtige Änderungen zum 1. Juli

30. Juni 2015 - 11:37 Uhr // Nachrichten von Jana Laines

Miete und Rente Änderungen 1. Juli 2015
Miete und Rente Änderungen 1. Juli 2015 (Bild: Yuri/istockphoto.com)

Ab morgen greifen neue Regelungen in verschiedenen Bereichen, unter anderem auch was Miete und Rente betrifft. Auch die Pfändungsfreigrenzen ändern sich. Pünktlich zum 1. Juli treten zahlreiche Beschlüsse in Kraft, über die Jeder gut informiert sein sollte.

Mietpreisbremse zum 1. Juli
Einige Bundesländer haben die Mietpreisbremse bereits beschlossen. So tritt sie am 1. Juli in Hamburg in Kraft. Aber auch 22 Kommunen Nordrhein Westfalens haben die Mietpreisbremse bereits beschlossen, sodass sie auch dort schon zum 1. Juli wirksam wird. Damit sind zukünftige Mieter vor überzogenen Mietpreisen geschützt und können sich am gültigen Mietspiegel orientieren.

Rentenerhöhung zum 1. Juli
Es wurde auch Zeit, dass die Renten angeglichen werden. Nun ist es soweit, und rund 20 Millionen Rentner erhalten mit der Juli-Rente endlich mehr Geld. In den alten Bundesländern beträgt die Anhebung 2,1 Prozent, in den neuen Bundesländern sogar 2,5 Prozent. Damit erreichen die Renten der neuen Bundesländer nun 92,6 Prozent der Renten in den alten Bundesländern. Die Angleichung der Renten ist mit dieser Erhöhung wieder ein gutes Stück vorangetrieben.

Elterngeld Plus für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben Anspruch auf das neue Elterngeld Plus, das ab morgen wirksam wird. Eltern können dann sogar doppelt so lange wie bisher Unterstützung in Anspruch nehmen. Auch die Flexibilität der Inanspruchnahme ist deutlich verbessert. Ab dem 1. Juli ist es möglich, das Elterngeld Plus zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes bis zu zwei Jahren in Anspruch zu nehmen.

Pfändungsfreigrenzen angehoben
Wer ein Pfändungsschutzkonto besitzt, darf sich ab dem 1. Juli über leicht erhöhte Pfändungsfreigrenzen freuen. Dann haben Schuldner monatlich rund 30 Euro mehr zur Verfügung. Die Pfändungsfreigrenze wird ab morgen auf 1.073,88 Euro angehoben. Auch wer gesetzlichen Unterhalt zu leisten hat, profitiert dann von einer geringen Anhebung der Freigrenzen.

Wichtige Änderungen auch beim TÜV
Wer sein Auto ab morgen zur Hauptuntersuchung bringt, muss nun auch mit einer Überprüfung des Antiblockiersystems und des Elektronischen Stabilitätssystems rechnen. Außerdem wird zukünftig auch die Wirkung der Bremsanlage geprüft. Trotz des erweiterten Untersuchungsumfangs sollen keine Mehrkosten für die Fahrzeugbesitzer entstehen.


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