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BGH-Urteil fällt schlecht für Immobilienanleger aus

24. Juni 2015 - 21:16 Uhr // Nachrichten von Steffi Brand

BGH-Urteil fällt schlecht für Immobilienanleger aus
BGH-Urteil fällt schlecht für Immobilienanleger aus (Bild: querbeet/istockphoto.com)

Am 2. Januar 2012 war der Stichtag. Dann lief die zehnjährige Verjährungsfrist vieler Immobilienanleger ab, die Schadensersatzansprüche gegen ihre Banken erhoben. Neu daran war die verkürzte Verjährungsfrist von vormals  30 Jahren auf aktuell zehn Jahre. Um die Verjährungsfrist möglichst clever zu umgehen, folgten viele Immobilienanleger dem Ratschlag ihrer Anwälte und stellten Mahnanträge – allerdings mit falschen Angaben. Der BGH beurteilte dies als Missbrauch des Mahnverfahrens und entschied: Die Ansprüche sind verjährt.

Worin der Fehler lag? Die Immobilienanleger gaben an, dass der Anspruch auf Zahlung nicht von einer „Gegenleistung“ abhänge – dies ist aber durchaus der Fall, denn die Wohnung der Immobilienanleger ging wieder zurück an die Bank. Im aktuellsten Fall traf es einen Immobilienanleger, der von der Commerzbank Schadensersatz für eine falsche Beratung einforderte – und mit dem BGH-Urteil scheiterte. Doch damit ist das Thema noch lange nicht vom Tisch: Auch auf Fonds könne sich das Urteil nun auswirken, schließlich könnten Immobilienanleger nun Regress bei den eigenen Anwälten anmelden, die zu einem falschen Kreuz im Mahnantrag geraten hatten.


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