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Weihnachtsbäume selber schlagen - was ist erlaubt?

Weihnachtsbäume selber schlagen
Weihnachtsbäume selber schlagen (Bild: dawgfan1/istockphoto.com)

Für viele Menschen ist das Weihnachtsfest ohne einen geschmückten Baum in der Wohnstube unvorstellbar. Um diesen nicht für teures Geld auf dem Weihnachtsmarkt kaufen zu müssen, wird nach lohnenswerten Alternativen gesucht, beispielsweise durch das Weihnachtsbäume selber schlagen im Garten oder öffentlichen Wäldern. Nicht alles ist hierbei erlaubt und kann ein Bußgeld nach sich ziehen, weshalb Sie genau prüfen sollten, wo Sie Ihre Weihnachtsbäume selber schlagen dürfen.

Weihnachtsbäume selber schlagen und gesetzliche Regelungen einhalten
Natürlich muss ein Weihnachtsbaum nicht zwangsläufig von einem Händler gekauft werden, damit dieser anschließend seinen Platz im festlich geschmückten Wohnzimmer findet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zum Weihnachtsbäume selber schlagen, die einfachste ist zweifelsohne der eigene Garten. Dieser gehört Ihnen als Privatbesitz und ermöglicht Ihnen einen freien Umgang mit sämtlichen Pflanzen, die sich auf dem Grundstück befinden. Sollte das Grundstück Ihrem Vermieter gehören, können Sie freundlich anfragen, ob die Anzucht einzelner Nadelbäume erlaubt ist, um diese im Laufe der Jahre als kleine Weihnachtsbäume selbst zu schlagen. Problematisch wird das Weihnachtsbäume selber schlagen alleine, wenn der Baum offenkundig nicht zu Ihrem Eigentum gehört, womit Sie ein entsprechendes Anrecht der öffentlichen Hand oder eines privaten Besitzers verletzen.

Weihnachtsbäume selber schlagen? Nicht in öffentlichen Wäldern!
Zum größten Problem wird das eigenhändige Schlagen des Baumes, wenn Sie in einen öffentlichen Forst gehen. Dieser gehört entweder der Stadt oder Gemeinde oder dient der privatwirtschaftlichen Kultivierung der Bäume. In letzterem Fall kann es sich um die Anzucht der Bäume für den Verkauf auf Weihnachtsmärkten handeln, das Schlagen eines Baumes entspräche einem Diebstahl gegenüber dem Eigentum des Unternehmers.

Sollten Sie dennoch auf einem solchen Gelände Weihnachtsbäume selber schlagen und erwischt werden, drohen unterschiedliche Formen der Bestrafung. In öffentlichen Wäldern wird es sich meist um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die mit einem Bußgeld gestraft wird und die Ersparnis eines Baumes vom Weihnachtsmarkt sofort neutralisiert. Wird der Baum auf einem privaten Gelände geschlagen, kann sich der Besitzer des Grundstücks überlegen, einen angemessenen Schadenersatz von Ihnen einzufordern. Ein preislicher Vorteil ist auch bei dieser Variante folglich nicht gegeben.

Legal Weihnachtsbäume selber schlagen - so geht's!
Mit dem eigenen Garten wurde bereits die wichtigste Möglichkeit zum legalen Schlagen eines Baumes für die Weihnachtszeit angesprochen. Eine weitere Alternative ist das eigenständige Abschlagen oder -sägen bei Händlern, die diesen Service speziell anbieten. Meist erhalten Sie Ihren Weihnachtsbaum hier deutlich günstiger als auf dem Markt, da Sie nicht für die Ernte und den Transport des Baumes zahlen müssen. Über das Internet oder Anzeigen in der Tageszeitung finden Sie heraus, ob es Schonungen und Händler gibt, die ihr Gelände zum eigenhändigen Schlagen des Baumes freigeben.

Zugegeben fällt der preisliche Vorteil in dieser Variante nicht so groß gegenüber einem Baum vom Weihnachtsmarkt aus. Allerdings muss es nicht immer nur um den Preis gehen. So kann es für Sie und Ihre Kinder wichtig sein, den Baum nicht einfach als Konsumgut anzusehen, sondern selbst wie in alten Zeiten aufzubrechen und sich den Baum mit eigenen Händen zu besorgen. Mit diesen Mühen beim Weihnachtsbäume selber schlagen werden Sie diesen in der eigenen Wohnstube noch mehr zu schätzen wissen!


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