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Postzustellung - Fragen und Antworten was der Zusteller darf

Postzustellung

Viele von uns kennen sicherlich das Problem: Das bestellte Paket, auf das man schon so lange wartet, ist mal wieder beim Nachbarn gelandet. Doch darf das der Zusteller überhaupt? Und was muss getan werden wenn das Paket beschädigt wurde? Wir erklären in diesem Beitrag die Kunden über ihre Rechte und Pflichten bei der Postzustellung auf.

Darf der Zusteller das Paket beim Nachbarn abgeben?

Innerhalb der AGB behalten sich viele Versanddienstleister das Recht vor, eine Ersatzzustellung durchzuführen. Diese Klausel ist jedoch unwirksam was vom OLG Düsseldorf und OLG Köln bereits mehrfach bestätigt wurde. Soll die Sendung nicht bei einem der Nachbarn abgegeben werden, können Kunden dies bereits im Kommentarfeld während des Bestellvorgangs mitteilen. So kann der Händler dann den Zusatz "eigenhändig" beim Versender buchen, wodurch die Zustellung lediglich an den richtigen Empfänger gewährleistet ist.

Ein unbekannter Nachbar liefert das Paket nicht ab - was tun?

Hat der Kunde während der Bestellung den Nachbarn nicht als empfangsberechtigt angegeben, muss sich zuerst an den Händler gewandt werden. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware beim Empfänger ankommt. Wird das Paket von einem (unbekannten) Nachbar quasi unterschlagen, muss der Händler den Kaufpreis zurück erstatten.

Darf ein Paket einfach vor der Haustür abgelegt werden?

Der Zusteller darf das Paket nicht einfach vor der Haustür ablegen. Es gibt jedoch sogenannte Ablage- und Garagenplätze. Hier wird mit dem Postboten ausdrücklich ein Ort vereinbart, an dem Pakete abgelegt werden dürfen.

Das Paket wurde trotzdem für die Haustür gelegt und geklaut - Wer haftet?

Hier ist auch wieder der Händler der erste Ansprechpartner für den Kunden. Geht das Paket, auf welche Art auch immer verloren, muss der Händler den Kaufpreis erstatten, ist jedoch nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.

Das Paket kommt beschädigt an...

Offensichtliche Beschädigungen sollten direkt vom Zusteller vermerkt werden. Wenn jedoch ein Schaden erst beim Auspacken zu sehen ist, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Hier ist sich wieder direkt an den Verkäufer zu wenden.

Das Paket ist verloren gegangen - Was tun?

Der Händler trägt die sogenannte Transportgefahr und muss somit den Kaufpreis erstatten. Wurde die Ware auf Rechnung oder ähnliches bestellt, also bisher noch nicht gezahlt, so muss der Kunde auch keine Zahlung leisten.

Gilt das Paket als "übergeben", wenn eine Nachricht im Briefkasten zu finden ist?

Eine erfolgreiche Übergabe ist erst dann erfüllt, wenn der Empfänger die Ware auch tatsächlich in seinen Händen hält. Eine Benachrichtigung des Zustellers im Briefkasten reicht hier nicht aus.

Das Paket geht verloren, wenn es zurück zum Händler geschickt wird - Und jetzt?

Kunden sollten beim Zurücksenden von Waren immer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Somit wird das Paket auf die Gefahr des Händlers versendet. Die korrekte Absendung muss jedoch unbedingt nachgewiesen werden. Die Ware muss anständig verpackt sein und gegebenenfalls können bei der Abgabe des Pakets Zeugen hinzugezogen werden.


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