15 Pflichten des Vermieters

Pflichten des Vermieters
Pflichten des Vermieters (Bild: wgmbh/istockphoto.com)

In jedem Mietverhältnis sind die Rechte und Pflichten für beide Parteien eindeutig festgelegt. Neben den expliziten Regelungen, die sich durch den Mietvertrag ergeben, werden vom Gesetzgeber verschiedene Pflichten des Vermieters vorgeschrieben, die nicht durch einen einzelnen Mietvertrag aufgehoben werden können. Im Folgenden lernen Sie 15 Pflichten des Vermieters kennen, die dieser auf jeden Fall beachten muss und die Ihnen als Mieter Sicherheit geben möchten.

 

15 Pflichten des Vermieters im Überblick

  1. Zu den wichtigsten Pflichten des Vermieters gehört ist, sämtliche im Mietvertrag festgehaltene Regelungen einzuhalten. Hierzu ist zuerst die Bereitstellung der Wohnung zum angegebenen Datum zu zählen.

  2. Bei der Kündigung muss sich der Vermieter an die rechtlichen Vorgaben halten. Gerade bei einem längeren Mietverhältnis verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs oder neun Monate als Schutz für den Vermieter, Kündigungsschreiben mit kürzeren Fristen sind dann nichtig.

  3. Der Vermieter räumt dem Mieter ab Beginn des Mietvertrags ein uneingeschränktes Hausrecht ein, Nutzung und Gestaltung liegen alleine in dessen Hand und können durch den Vermieter nicht durch weitere Vorgaben eingeschränkt werden.

  4. Ähnlich wie der Mieter ist der Vermieter verpflichtet, die Instandhaltung der vermieteten Räume zu gewährleisten. Dies gilt explizit auch für die Bausubstanz, beispielsweise zur Vermeidung eines Schimmelbefalls.

  5. In der Heizperiode ab dem ersten Oktober bis zum 30. April gehört es zu den Pflichten des Vermieters, eine Beheizung der Wohnung mit wenigstens 20 Grad zu gewährleisten.

  6. Der Vermieter muss die Aufnahme von engen Familienangehörigen wie beispielsweise Kindern des Mieters zulassen, sofern die Größe der Wohnung auf eine entsprechende Personenzahl ausgelegt ist.

  7. Zu den Pflichten des Vermieters gehört die Beseitigung sämtlicher Schäden, die während des Mietverhältnisses im Rahmen der angemieteten Wohnung auffallen.

  8. Einer Untervermietung muss der Vermieter ebenfalls zustimmen, falls ein berechtigtes Interesse an der fortwährenden Nutzung der Wohnung vorliegt, z. B. bei längerer Abwesenheit des eigentlichen Mieters.

  9. Der Vermieter muss die Kosten für große Reparaturen und Maßnahmen zur Instandhaltung übernehmen, für kleine Modernisierungsmaßnahmen und überschaubare Reparaturen gilt dies allerdings nicht.

  10. Der Mieter ist verpflichtet, einzelne Mietparteien auf Fehltritte wie laute Musik hinzuweisen, falls sich andere Mietparteien des gleichen Hauses hierdurch gestört fühlen. Zwischen den betroffenen Parteien muss er allerdings nicht schlichten.

  11. Mit der sogenannten Fürsorge- und Treuepflicht muss der Vermieter für eine sichere und adäquate Nutzung der bereitgestellten Mietwohnung sorgen.

  12. Zu den Pflichten des Vermieters gehört auch die Verkehrssicherungspflicht, also der ungehinderte Zugang zur Wohnung. Diese Verpflichtung, beispielsweise mit Eis und Schnee als Hindernis, kann über den Mietvertrag allerdings als Räumpflicht an die Mieter abgegeben werden.

  13. Die Abwehr von Störung Dritter ist eine weitere Pflicht, wobei der Gesetzgeber hierbei nicht explizit von anderen Mietparteien des Hauses als Dritte spricht.

  14. Will der Vermieter die Wohnung bei Eigenbedarf kündigen, hat er dies explizit als Grund anzugeben und die begünstigte Person aus seinem direkten Umfeld zu benennen. Der Mieter darf die Richtigkeit im Nachhinein überprüfen.

  15. Hat der Mieter im Laufe der Mietzeit eigene Einrichtungen in der Wohnung angeschafft, gehört es schließlich zu den Pflichten des Vermieters, ihre Wegnahme ohne zwangsläufigen Ersatz zu akzeptieren.

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