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Hundehaltung in Mietwohnung - Vorgaben und Wissenswertes

Hundehaltung in Mietwohnung
Hundehaltung in Mietwohnung (Bild: fongleon356/istockphoto.com)

Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten und werden zu einem liebgewonnenen, vierbeinigen Begleiter, der in Mietwohnungen jedoch häufig für Streit sucht. Die Hundehaltung in Mietwohnung ist klar geregelt und wird durch Mietvertrag und Hausordnung vorgegeben, ein Vermieter kann dabei der Haltung eines Hundes oder anderen Haustieres widersprechen. Im Folgenden lernen Sie die Vorgaben rund um die Hundehaltung kennen und erfahren weiteres Wissenswertes.

Hundehaltung in Mietwohnung - darf der Vermieter dies strikt ablehnen?
Selbst wenn keine expliziten Regelungen für die Hunde- oder Tierhaltung in einem Mietvertrag zu finden sind, bedeutet dies nicht, dass der Mieter beliebig viele Tiere nach eigenen Vorstellungen halten kann. Die Hundehaltung in Mietwohnung ist stets einer Einzelfallprüfung zu unterziehen, wobei es nicht zu einem pauschalen Verbot der Tierhaltung kommen darf. Lehnt der schriftliche Mietvertrag also strikt jede Haltung von Tieren ab, ist diese Regelung schlichtweg ungültig.

Was bei der Einzelfallprüfung für die Hundehaltung in Mietwohnung einspielt, ist vorrangig das Abwägen zwischen den Interessen des Mieters und Vermieters. Wenn Sie beispielsweise erblindet sind oder eine körperliche Behinderung aufweisen, ist die Haltung eines Hundes als Unterstützung im Alltag von höchster Bedeutung für Ihre Lebensführung und kann vor dem Interesse des Vermieters am Schutz seiner Wohnung stehen.

Kommt es zu einer Hundehaltung in Mietwohnung, die nicht mit dem Vermieter abgesprochen wurde, kann dieser auf Unterlassung klagen. Im juristischen Prozess wird dann abgewogen, wessen Interesse als größer einzustufen ist und ob die Hundehaltung trotzdem erlaubt ist. Der Weg ist allerdings als Extrem zu verstehen, da die juristische Verhandlung zwangsläufig zu einem größeren Zerwürfnis zwischen Mieter und Vermieter führen dürfte.

Weiteres Wissenswerte rund um die Hundehaltung in Mietwohnung
Die juristischen Prozesse der Vergangenheit zeigen, dass längst noch keine einheitliche Regelung für die Hundehaltung in Mietwohnung gefunden wurde. Beispielsweise kann die Haltung sehr kleiner Hunde auch ohne die Zustimmung durch den Vermieter möglich werden, solange der Hund keinerlei Beschädigung der Wohnung vornimmt und Dritte beeinträchtigt. Der Mieter müsste in dieser Situation dafür sorgen, dass der Hund nicht oder nur selten bellt, was wiederum auf eine Einzelfallprüfung herausläuft.

Auch wenn es innerhalb eines Mietshauses mit mehreren Parteien für Unmut sorgen dürfte, ist juristische kein Grundsatz der Gleichbehandlung gegeben. Der Vermieter kann somit einzelnen Personen des Hauses die Hundehaltung in Mietwohnung erlauben, anderen hingegen verweigern. Die Verweigerung muss gut begründet sein, beispielsweise weil es sich um einen deutlich größeren oder bellfreudigeren Hund handelt. Beim Neueinzug oder vor der Anschaffung eines Hundes sollte in jedem Fall das Gespräch zum Vermieter gesucht werden.

Wie sieht es mit der Haltung anderer Tiere aus?
Die Hundehaltung in Mietwohnung sorgt häufiger für Streit, bei Kleintieren wie Vögeln oder einem Hamster sind es einfacher aus. Hier ist im Regelfall keine Zustimmung durch den Vermieter notwendig, da die Tierhaltung keine andere Mietpartei beeinträchtigt und keinerlei Beschädigung der Mietsache zu fürchten ist. Ein genereller Ausschluss der Haltung sämtlicher Tierarten in einer Mietwohnung ist nicht wirksam, selbst wenn diese schriftlich im Mietvertrag zu finden ist. Sollte der Vermieter die Hundehaltung in Mietwohnung ablehnen, kann so wenigstens auf einen anderen Begleiter des häuslichen Alltags vertraut werden.


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