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Selbstauskunft für Mieter - 10 Dinge, die man wissen sollte

Selbstauskunft für Mieter
Selbstauskunft für Mieter (Bild: AlexRaths/istockphoto.com)

Wenn es um die Vermietung einer Wohnung geht, sind Fragen und Interessen eines Vermieters an den Interessen sehr groß. Bei der Selbstauskunft für Mieter müssen dennoch nicht alle Fragen beantwortet werden, die das Gegenüber aus Neugier heraus stellt. Diese zehn Tipps zeigen Ihnen auf, welche Selbstauskunft für Mieter erteilt werden sollte und bei welchen Fragen Sie Ihre Antwort problemlos verweigern können.

Selbstauskunft für Mieter - Zehn Tipps für das richtige Verhalten

  1. Grundsätzlich gilt: Eine verpflichtende Selbstauskunft für Mieter gibt es nicht, das Ausfüllen eines entsprechenden Fragebogens können Sie verweigern. Allerdings gehen Sie hiermit das Risiko ein, dass sich der potenzielle Vermieter nicht mehr für Sie als Mieter interessiert, hier ist Fingerspitzengefühl gefragt.

  2. Als Selbstauskunft sollten Sie nur Fragen beantworten, die eindeutig mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen. Für die fortlaufenden Mietzahlungen geht es neben persönlichen auch um wirtschaftliche Informationen, neben einem Nachweis des Einkommens im Verhältnis zur Miethöhe müssen Sie jedoch wenige finanzielle Fragen beantworten.

  3. Die Beantwortung der Fragen muss wahrheitsgemäß nach Treu und Glauben erfolgen, jedoch nur, wenn die Frage für die Selbstauskunft für Mieter relevant ist. Falsch beantwortete Fragen, die irrelevant in den Augen des Gesetzgebers sind, stellen keinen Kündigungsgrund dar.

  4. Fragen zu Ihrer Nationalität oder Religionszugehörigkeit sind nicht zulässig, wobei die Heimatnation noch immer in vielen Vordrucken als Selbstauskunft für Mieter zu finden sind. Lassen Sie diese Spalte einfach offen oder tragen Sie einen Wert ein, welcher der Erwartungshaltung des Vermieters entspricht.

  5. Auch die Frage nach einer bestehenden Rechtsschutzversicherung müssen Sie nicht beantworten. Hierdurch möchte der Vermieter lediglich herausfinden, ob Sie eine gute Unterstützung bei juristischen Streitigkeiten zwischen beiden Parteien hätten.

  6. Sollten Sie an chronischen Krankheiten oder einer Behinderung leiden, muss diese dem Vermieter nicht mitgeteilt werden. Lediglich wenn es sich um einen Neubau oder eine grundlegende Renovation handelt, kann die Erwähnung sinnvoll sein, um Vorteile bei der Wohnungsnutzung zu erhalten.

  7. Persönliche Interessen, beispielsweise über Ihre Hobbys oder Ihren Musikgeschmack, haben ebenfalls nichts in der Selbstauskunft für Mieter verloren. Selbst in einem persönlichen Gespräch mit dem potenziellen Vermieter dürfen Sie sich hier bedeckt halten, falls Sie eine Benachteiligung durch bestimmte Angaben fürchten.

  8. Das eigene Einkommensverhältnis ist für die Mietzahlung aus verständlichen Gründen interessant. Wenn es um Verwandte oder Angehörige geht, die beispielsweise für eine Bürgschaft aufkommen könnten, ist eine solche Frage nicht zulässig. Die Fragen müssen alleine auf den potenziellen Mieter selbst abzielen.

  9. Fragen, wer die tatsächlichen Mietkosten trägt und ob beispielsweise das Sozialamt für diese aufkommen muss, sind bei der Selbstauskunft für Mieter relevant und sind dringend anzugeben. Die Übernahme durch das Sozialamt muss hierbei keinen Nachteil darstellen, da der Vermieter die Sicherheit erhält, dass Geld Monat für Monat überwiesen zu bekommen.

  10. Weitere finanziell relevante Fragen, die korrekt zu beantworten sind, beziehen sich auf Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen oder ob der potenzielle Mieter aktuell einer Pfändung seines Einkommens unterliegt. Dies Informationen dienen einer grundlegenden Einschätzung für den Vermieter, ob mit einer sicheren Mietzahlung zu rechnen ist, weshalb diese Angaben bei der Selbstauskunft für Mieter wahrheitsgemäß vorzunehmen sind.

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