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Kündigungsfrist Mieter - Wissenswertes und übliche Fristen

Kündigungsfrist Mieter
Kündigungsfrist Mieter (Bild: serggn/istockphoto.com)

Sie haben eine tolle neue Wohnung gefunden oder möchten nach einem Streit nicht mehr länger bei Ihrem aktuellen Vermieter wohnen? Das Kündigen bestehender Mietverträge ist vergleichsweise einfach möglich und an wenige Formalitäten und Fristen gebunden. Die Kündigungsfrist Mieter, die Ihnen die Aufgabe der Wohnung binnen weniger Monate oder fristlos ermöglicht, sind im Folgenden dargestellt und geben Ihnen eine rechtliche Planungssicherheit für Ihren Auszug.

Kündigungsfrist Mieter - Unterschiede zu Fristen des Vermieters verstehen
Die Fristen zur Kündigung sind für Mieter und Vermieter nicht gleich, wobei der Gesetzgeber den Mietern einen größeren Schutz zusichert. Abhängig von der Dauer, die ein Mieter bereits die gleiche Wohnung bezieht, verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter im Laufe der Jahre. Unabhängig hierfür ist die Kündigungsfrist Mieter fast ausnahmslos auf drei Monate angesetzt, die Aufgabe der bestehenden Wohnung wird so binnen eines Vierteljahres möglich.

Eine Zeitspanne von drei Monaten muss nicht exakt eingeräumt werden, der Gesetzgeber ermöglicht die Kündigung zum Ablauf der übernächsten Monats, wenn die Kündigung spätestens am dritten Werktag des entsprechenden Bezugsmonats eingereicht wurde. Möchte der Mieter beispielsweise zum Jahresende hin kündigen, reicht das Einreichen der Kündigung zum 4. Oktober hin. Die Frist verlängert sich, falls der 1. oder 2. Oktober kein Werktag waren, der 3. Oktober als gesetzlicher Feiertag wird ohnehin nicht in die Kalkulation eingerechnet.

Kündigungsfrist Mieter - ist eine fristlose Kündigung möglich?
Auch wenn die Option seltener gezogen wird, kann eine Kündigungsfrist Mieter gänzlich entfallen und der Mieter sofort und ohne weitere Zahlungen ausziehen. In der Praxis ist dies vorrangig üblich, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung nicht seinen Pflichten nachgekommen ist, beispielsweise durch die Beseitigung schwerer Mängel in der Wohnung. Die fristlose Kündigung sollte schriftlich vom Mieter angekündigt worden sein, was im Rahmen einer Fristsetzung für die Beseitigung der aufgetretenen Mängel erfolgen kann. Im Zweifelsfall helfen die Verbraucherzentrale oder andere Rechtsexperten dabei, die individuellen Möglichkeiten für den Auszug ohne Beachtung einer Kündigungsfrist Mieter zu bewerten.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Kündigungsfrist Mieter und Vermieter?
Auch Vermieter haben die oben genannte Frist in den ersten Jahren eines bestehenden Mietverhältnisses zu beachten. Im Laufe der Zeit wird die Frist ausgedehnt, konkret nach folgendem Schema:

  • 1. bis 5. Jahr Mietverhältnis: drei Monate Kündigungsfrist
  • 6. bis 8. Jahr Mietverhältnis: sechs Monate Kündigungsfrist
  • ab dem 9. Jahr Mietverhältnis: neun Monate Kündigungsfrist

Unabhängig von diesen Fristen besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter von seinem fristlosen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies kann durch ausstehende Mietzahlungen oder andere schwerwiegende Verfehlungen erfolgen, die eindeutig der Mietpartei anzukreiden sind.

Wie die Kündigungsfrist Mieter formal richtig genutzt wird
Besteht das konkrete Interesse an einer Kündigung des privaten Mietvertrags, ist diese dem Vermieter in Schriftform anzuzeigen. Der Brief sollte von den Mietern von Hand unterschrieben werden und eindeutig das Datum benennen, zu dem die Kündigung ausgesprochen wird. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass das Schreiben dem Vermieter rechtzeitig zugestellt wird, einige Tage Puffer sollten deshalb einkalkuliert werden. Falls der Mieter nicht direkt am Wohnort anzutreffen ist und eine lange postalische Zustellung erwartet wird, nutzen Sie die Option des Einschreibens für eine Information zur fristgerechten Zustellung!


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